Das Sächsische Staatsministerium für Staatsministerium für Kultus hat heute den Anspruch auf Notfallbetreuung in Kitas und Grundschulen erweitert. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist. Bei allen anderen Berufsgruppen müssen beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sein. Den Einrichtungsleitungen ist die Tätigkeit nach wie vor mittels schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren nachzuweisen. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Alle Dresdner Kindertageseinrichtungen wurden heute durch das Amt für Kindertagesbetreuung auf die ab heute (24. März 2020) gültige Regelung hingewiesen. Damit steht allen berechtigten Eltern mit In-Kraft-Treten der Neuregelung die Notfallbetreuung in den Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen sowie den Einrichtungen in freier Trägerschaft zur Verfügung.