Untere Forstbehörde informiert: Helfen Sie mit, den Wald sauber zu halten

eingestellt am 09.08.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Wald im Polenztal bei Hohnstein/Sächs. Schweiz, Foto: Bertil Kalex

Alte Autoreifen, Zaunreste, Plastikplanen, Dachpappe oder Hausmüll landen regelmäßig im Wald und gefährden ihn und seine Bewohner. Forstarbeiter beobachten außerdem zunehmend, dass auch Grünschnitt aus privaten Gärten oder Kleingartenanlagen hier entsorgt wird. Auch wenn Pflanzenreste verrotten, gehören Gartenabfälle nicht in den Wald. Nicht selten enthalten auch diese Abfälle noch Pflanzenbestandteile, die sich generativ (zum Beispiel durch Samen) oder vegetativ (zum Beispiel durch Wurzelreste) vermehren können. So siedeln sich unerwünschte Zier- und Nutzpflanzen in der empfindlichen Lebensgemeinschaft Wald an.

Besonders beliebte Orte für illegale Ablagerungen sind Rücklagen von Bebauungsgrenzen und Waldränder, die gut mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind oder an Kleingartenanlagen angrenzen.
Auf diese Weise entsorgte Abfälle werden aus dem Kommunalwald der Landeshauptstadt Dresden mit zusätzlichem Aufwand von der Stadtreinigung entsorgt. Die Kosten, die dabei entstehen, zahlen alle. Wer als Verursacher unerlaubter Ablagerungen im Wald erwischt wird, kann gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 SächsWaldG mit bis zu 2.500 Euro Geldbuße, in besonders schweren Fällen sogar bis 10.000 Euro, belangt werden. Besser wäre es, wenn das Bewusstsein für das eigene Umfeld und die Lebensgemeinschaft Wald so groß wären, dass solche Strafen gar nicht erst nötig wären.

Es hat jeder mitzuhelfen, den Wald sauber zu halten. „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet, der Wald nicht beschädigt, zerstört oder verunreinigt wird.“ So lautet in gekürzter Form Absatz 2, Satz 2 des § 11 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Abfälle müssen ordnungsgemäß in den Abfallbehältern am Haus oder auf den Wertstoffhöfen der Landeshauptstadt Dresden entsorgt werden. Wann diese Tonnen am Haus geleert werden, steht im Themenstadtplan der Landeshauptstadt unter stadtplan.dresden.de. Außerdem informiert das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft im Internet unter www.dresden.de/abfall ausführlich über die Entsorgungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen:
www.dresden.de/abfall
stadtplan.dresden.de
www.dresden.de/wald

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

Anmerkung der Redaktion:
Kürzlich hatten wir einen Beitrag zum positiven Trend der Abnahme der Restabfallmenge pro Kopf veröffentlicht. Die dort gemachten Angaben beziehen sich jedoch nur auf die kommunalen Grundstücke und Grünflächen. Nicht mit erfasst werden die Abfallmengen sowie die anfallenden Beseitigungs- und Bereinigungskosten durch illegal abgelegten Müll im Wohnumfeld und auf den Grünflächen privater bzw. genossenschaftlicher Wohnungsvermieter. Das dürften jedoch die betreffenden Haushalte durch steigende Ausgaben bei den kalten Betriebskosten merken. 

Illegal abgelegter Müll an der Rückseite des Trinitatisfriedhofs am Tatzberg,
Foto: Bertil Kalex

Es lohnt sich für jeden somit auch finanziell, den Müll einerseits zu trennen und andererseits da zu entsorgen wo er hingehört. Nicht alles gehört bzw. passt in die Restmülltonne vorm Haus. Hinweise zur Abfalltrennung sowie zu den Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe finden Sie bei der Stadtreinigung Dresden.

Der Wertstoffhof in der Johannstadt befindet sich in der Hertelstraße.

Wertstoffhof Johannstadt, 3, Hertelstraße, Johannstadt-Nord, Johannstadt, Altstadt, Dresden, Sachsen, 01307, Deutschland

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