Der Winterdienst ist startklar. Mit Blick auf den zunehmenden Radverkehr in Dresden wird der Winterdienst im Radverkehrsnetz stufenweise erweitert.
2022/23 betreute der Winterdienst 123.000 Quadratmeter auf Radwegen, im Winter 2023/24 werden es 161.000 Quadratmeter sein. Ziel ist es, Fahrbahnen und Radwege gleichrangig zu räumen und zentrale Radverkehrsrouten lückenlos befahrbar zu machen. Unter anderen wurde eine winterdienstlich betreute Nord-Süd-Verbindung sowie eine Ost-West-Verbindung in der Stadt geschaffen.
Auch die Radroute Ost wird seit 2022 vom innerstädtischen Bereich bis zum Schulcampus Tolkewitz vorrangig winterdienstlich betreut. Ebenso wird eine Verbindung vom Schulcampus bis zum Elbradweg bei Eis und Schnee geräumt. Im Nordwesten sind Teile der Großenhainer Straße in den Radwegewinterdienst integriert. Der Elberadweg wird auf der Altstädter Seite von der Steinstraße bis Kreuzung Berthold-Haupt-Straße/Zschierener Elbweg und auf der Neustädter Seite von der Waldschlößchenbrücke bis zur Molenbrücke vom Winterdienst betreut. Das Netz lässt sich im Themenstadtplan einsehen.
Für den bevorstehenden Winter 2023/2024 stehen 43 Einsatzfahrzeuge im städtischen Dienst bereit, um Dresdens Straßen zu beräumen und zu streuen. Vom 1.400 Kilometer langen Straßennetz betreut der Winterdienst etwa 720 Kilometer in festen Tourenplänen und weitere 393.000 Quadratmeter auf Gehwegen, Treppen, Radwegen und Überwegen. Das Winterdienstnetz umfasst Routen verschiedener Dringlichkeitskategorien. Zum Hauptnetz mit höchster Dringlichkeit zählen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, das ÖPNV-Netz sowie die Elbbrücken.
Auftragnehmer für den Winterdienst sind der kommunale Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen und fünf mittelständische Unternehmen aus Dresden, die eigenverantwortlich ihren zugeteilten Bereich betreuen. Alle Fahrzeuge werden in zwei Schichten besetzt und sind mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet. Auf etwa 67 Kilometern des Routennetzes dürfen aus Umweltschutzgründen keine Auftaumittel eingesetzt werden.
Für diese Wintersaison stehen rund 5,24 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe unterteilt sich in 1,69 Millionen Euro für den städtischen Straßenwinterdienst; 3,05 Millionen Euro für die Fremdleistungen und 500.000 Euro für den Materialeinkauf.
Die Kosten für den vergangenen Winterdienst 2022/23 beliefen sich auf 4,54 Millionen Euro – davon 1,34 Millionen für städtische Leistungen, 2,7 Millionen Euro für Fremdleistungen und 500.000 Euro für den Materialeinkauf. Verbraucht wurden 3.380 Tonnen Salz, 25 Kubikmeter Granulat, 268 Tonnen Lauge für Straßen und Radwege sowie 216 Tonnen Splitt.
Anliegerpflichten bei Schnee und Eis
Häufigkeit und Uhrzeiten
Anlieger haben die angrenzenden Gehwege vor, hinter bzw. um ihr Grundstück sowie angrenzende Treppen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen/zu streuen. Sooft es die Sicherheit erfordert, sind diese Arbeiten tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.
Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen, die Passanten gefährden könnten, sind unverzüglich zu beseitigen. Gegebenenfalls ist die Gefahrenstelle abzusperren.
Was muss wie geräumt und gestreut werden?
Schnee sollte am Außenrand des Gehweges oder der Fahrbahn so angehäuft werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Die erforderliche Bereite, welche auf Gehwegen von Schnee beräumt werden muss, beträgt mindestens 1,5 Meter entlang der Grundstücksgrenze auf beiden Fahrbahnseiten. Gleiches gilt für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche.
Straßeneinläufe sind freizuhalten, damit Schmelzwasser abließen kann. Schnee darf nicht an Schaltkästen abgelagert werden. Auch Hydranten und deren Deckel dürfen nicht verschüttet werden. In die Bereiche von Fußgängerüberwegen, Haltestellen und Radwegen darf der Schnee ebenfalls nicht geschoben werden.
Im Bereich von Straßenquerungen, zum Beispiel Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Fußgängerüberwegen muss bis an diese Querung heran geräumt bzw. gestreut werden. Es darf kein geschlossener Schneewall angehäuft werden. Durchgänge sind freizuhalten. Treppen müssen in voller Breite geräumt und gestreut werden.
Anlieger von Eckgrundstücken müssen den Gehweg bis an die einmündende oder kreuzende Straße heran räumen und streuen. Böschungen, Gräben, Grünflächen oder Stützmauern vor bzw. hinter ihrem Grundstück entbinden sie nicht von der Winterdienstpflicht. Wer seine Anliegerpflichten nicht wahrnehmen kann, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, muss eine andere Person oder Firma vom Anlieger damit beauftragen.
Streumaterial
Zum Streuen erlaubt sind Sand, Splitt und Granulat. Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz für Anlieger grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen darf Steinsalz oder salzhaltiges Granulat an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden. Auch schmutzende Stoffe, wie Asche und Kohlengrus, dürfen nicht zum Abstumpfen eingesetzt werden. Streugutbehälter dienen der Selbsthilfe für Kraftfahrer bei Eisglätte und sind für das Streuen von öffentlichen Treppenanlagen bestimmt. Eine Verwendung für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Alle wichtigen Informationen sowie die zugrundliegende Winterdienst-Anliegersatzung gibt es unter www.dresden.de/winterdienst.
Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Dresden
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