Am 30. September endete die alljährliche Schonzeit für Bäume und andere Gehölze. Das bedeutet konkret, dass jährlich im Zeitraum vom 1. März bis 30. September das Beseitigen von Bäumen oder anderen Gehölzen gemäß § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) grundsätzlich untersagt ist bzw. unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die zuständige Naturschutzbehörde steht. متابعة قراءة Baumschutz in Dresden: Eine wichtige Aufgabe in Zeiten des Klimawandels
Baumschutz in Dresden: Eine wichtige Aufgabe in Zeiten des Klimawandels
eingestellt am 12.10.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Baumschutz an einer Echten Pavie (Aesculus pavia), auch Rote Rosskastanie genannt, ein Naturdenkmal, während der Errichtung der neuen Sporthalle der 113. Grundschule an der Marschnerstraße. Frühjahr 2022. Foto: Bertil Kalex