Für zwei kommunale Gremien sucht die Stadtverwaltung ab sofort sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Zu besetzen sind Plätze im Seniorenbeirat und im Beirat für Menschen mit Behinderungen.
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner haben eine beratende Funktion. Sie haben kein Stimmrecht und können auch keine eigenen Anträge oder Änderungsanträge zu Beschlussvorlagen stellen. Sie können aber dem Stadtrat durch ihre fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen wichtige Empfehlungen aussprechen.
Sie werden gemäß § 44 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung vom Stadtrat berufen. Ihre Amtszeit entspricht in der Regel der Wahlperiode des Stadtrats, also fünf Jahre. Wie für die Stadträtinnen und Stadträte gilt auch für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner eine Verschwiegenheitspflicht. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Sachkundigen eine Aufwandsentschädigung.
Die Ausschreibungen dafür stehen im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 5. August 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt
So viele Plätze sind zu besetzen
Im Seniorenbeirat sind zwölf Plätze zu besetzen. Im Beirat für Menschen mit Behinderungen sind es fünf Plätze. Über die konkrete Besetzung entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im Herbst 2024.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis Sonnabend, 31. August 2024, möglich. Verbände und Interessenvertretungen können Vorschläge einreichen.
Bewerbungen und Vorschläge sind zu richten an
per Brief an: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Kennwort: „Seniorenbeirat“ oder „Beirat für Menschen mit Behinderungen“, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Inhalt der Bewerbungen
Erwartet wird ein aussagekräftiges Motivationsschreiben. Ein tabellarischer Lebenslauf wird empfohlen. Aus den eingereichten Unterlagen sollte deutlich werden, wie man sich einbringen möchte sowie über welche Expertise und Lebenserfahrung man verfügt.
Weitere Informationen:
www.dresden.de/amtsblatt
Quelle: Landeshauptstadt Dresden
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