eingestellt am 21.07.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein)
Rauchverbot im Wald gilt ganzjährig bei jeder Witterung
Untere Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden informiert Das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) regelt, was im Wald erlaubt ist und was nicht. Die Regelungen dienen dabei grundsätzlich dazu, den Wald zu erhalten und zu schützen. So darf beispielsweise jeder den Wald zum Zweck der Erholung betreten (§ 11 SächsWaldG). mehr »