Wie finden Eltern den passenden Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs?

eingestellt am 17.07.2024 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Bild von vectorjuice auf Freepik

Für Eltern, die eine Kindertagesbetreuung für ihren Nachwuchs suchen, bieten sowohl die städtische Internetseite www.dresden.de/kita als auch das neu aufgelegte städtische Faltblatt „Kindertagesbetreuung – Elterninformation über Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege“ Übersichtsinformationen an.

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Kindertagesbetreuung: Ab 1. September 2024 gelten neue Beiträge

eingestellt am 02.07.2024 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Foto von Yan Krukau von Pexels

Ab dem 1. September 2024 gelten neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Dresdner Kitas und Horten sowie in der Kindertagespflege. Für Eltern mit Kindern in der Krippe und Kindertagespflege, im Kindergarten und im Regelhort sowie Förderhort steigen die Elternbeiträge zwischen 5,3 Prozent und 6,8 Prozent. Hintergrund hierfür sind die im vergangenen Jahr stark gestiegenen Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte. Die entsprechende Betriebskostenübersicht für das Jahr 2023 steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 25. Juni 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt

BetreuungsformElternbeitrag
neu
Elternbeitrag
bisher
Veränderung
in Euro
Veränderung
in Prozent
Krippe/Kindertagespflege,
Betreuungszeit 9 Stunden
242,86 Euro227,30 Euro15,56 Euro6,85
Kindergarten,
Betreuungszeit 9 Stunden
177,09 Euro166,01 Euro11,08 Euro6,67
Hort,
Betreuungszeit 6 Stunden
101,15 Euro96,00 Euro5,15 Euro5,37
Hort an Förderschulen,
Betreuungszeit 6 Stunden
101,15 Euro96,00 Euro5,15 Euro5,37
Vergleich der Elternbeiträge zum 1. September 2023 und zum 1. September 2024

Eine detaillierte Übersicht der neuen Elternbeiträge sowie über die Voraussetzungen für deren Übernahme oder Erlass werden online unter www.dresden.de/elternbeitraege bereitgestellt.
Entsprechend der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten des Vorjahres angepasst. Der vom Stadtrat beschlossene, sich jährlich reduzierende Bemessungssatz ist bei den neu festgesetzten Elternbeiträgen berücksichtigt.

Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflegestelle oder einen Hort an Förderschulen besuchen, erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags durch eine Staffelung für die einzelnen Zählkinder1. Dabei werden für das zweite Zählkind 60 Prozent der ungekürzten Elternbeiträge erhoben. Für Alleinerziehende erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags um 15 Prozent. Demnach zahlen Alleinerziehende für das erste Zählkind 85 Prozent statt 100 Prozent und für das zweite Zählkind 45 Prozent statt 60 Prozent des regulären Elternbeitrags. Ab dem dritten Zählkind werden grundsätzlich keine Elternbeiträge erhoben. Weiterhin können Eltern eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrags beantragen, wenn sie Sozialleistungen erhalten oder ihnen wegen ihres niedrigen Einkommens die Zahlung der Elternbeiträge nicht zugemutet werden kann.

Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle, Breitscheidstraße 78 e, Haus E, 2. Obergeschoss, im Amt für Kindertagesbetreuung. Die Sprechzeiten sind montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr bzw. 13 bis 17 Uhr.
Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch unter 0351-4885034 vereinbart werden oder online unter terminvergabe.dresden.de

Weitere Informationen:
www.dresden.de/elternbeitraege
www.dresden.de/amtsblatt

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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  1. Als Zählkind wurde in Deutschland bis einschließlich 2022 bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Wikipedia ↩︎

Wohnhofbeirat berät über Bewohneranliegen und Zusammenarbeit mit Kitas und Schule

eingestellt am 17.06.2024 von Matthias Kunert (QM Johannstadt), Headerbild: 10. Sitzung des Wohnhofbeirats Hopfgartenstraße am 11.6.2024 in der 101. Oberschule "Johannes Gutenberg" (Foto: Matthias Kunert)

Am 11. Juni 2024 kam der Wohnhofbeirat Hopfgartenstraße zu seiner zehnten Sitzung in der Bibliothek der 101. Oberschule “Johannes Gutenberg” zusammen. Anwesend waren acht Haussprecher*innen bzw. Stellvertreter*innen, zwei weitere Wohnhofbewohner*innen als Gäste, zwei Vertreter der Vonovia und das Quartiersmanagement. Mit der zur heutigen Sitzung entschuldigten neuen Haussprecherin von der Hopfgartenstraße 5, die ihre Mitwirkungserklärung eingereicht hat, sind aktuell 10 von 28 Hauseingängen mit Haussprecher*innen im Wohnhofbeirat vertreten.

In einem ersten Tagesordnungspunkt wurden die 2024 bearbeiteten Anliegen zu den sieben Anliegen “Ruhe”, “Sicherheit”, “Ordnung und Sauberkeit im Haus”, “Ordnung und Sauberkeit im Hof”, “Gestaltung Wohnumfeld und Mobilität”, “Gemeinschaftsleben und Mitgestaltung” sowie “Erneuerbare und bezahlbare Energie” besprochen. Dabei wurden jeweils der Umsetzungsstand vorgestellt, Fragen beantwortet und ggf. Ergänzungsvorschläge aufgenommen. Insgesamt wurden seit 2022  223 Vorschläge und Teilaspekte erfasst, von denen bislang rund die Hälfte umgesetzt sind.

Zu den neu umgesetzten Maßnahmen zählt die Aufstellung einer Gesprächs- oder Erzählbank an der Hopfgartenstraße 8, die durch ihre vis-à-vis-Ausrichtung Bewohner*innen dazu einladen soll, miteinander ins Gespräch zu kommen (siehe auch gesonderter Beitrag von Bertil Kalex auf johannstadt.de).

Erzählbank auf der Hopfgartenstraße 12 (Foto: Bertil Kalex)
Erzählbank auf der Hopfgartenstraße 8 (Foto: Bertil Kalex)

Die in der Beiratssitzung im März vereinbarten Ersatzpflanzungen von Gehölzen wurden vorgenommen. Auch wurde die Umgestaltung und Vergrößerung der Müllstandplätze an der Elisen- und Hopfgartenstraße inkl. der Integration von Papiertonnen abgeschlossen. Dabei wurden an allen Standplätzen auf Anregung von Bewohner*innen auch Abstandsschienen nachgerüstet, die ein Verschieben der Container an die Gitterstäbe verhindern und es so auch Kindern ermöglichen, die Container zu öffnen und ihre Müllsäcke nicht mehr daneben abstellen zu müssen. Lediglich für den Müllstandplatz Hopfgartenstraße 4/6 ist eine Vergrößerung am Bestandsstandort aus Gründen der bestehenden Zufahrtssituation nicht möglich. Hier wird aktuell in Abstimmung mit der Stadt geprüft, inwieweit eine Verlagerung des Standplatzes möglich ist, die wegen der erforderlichen Zufahrt der Entsorgungsfahrzeuge jedoch den Wegfall von zwei Pkw-Stellplätzen zur Folge hätte.

Für 36 Vorschläge ist die Umsetzung aktuell in Vorbereitung, darunter die Verteilung der Infoflyer zur Müllentsorgung an alle Haushalte sowie die Aufstellung weiterer Hundetoiletten. Die aktuelle Übersicht zum aktuellen Bearbeitungsstand aller Vorschläge kann hier eingesehen werden.

Gegenstand des zweiten Tagesordnungspunktes war die Beratung über die Verwendung des Wohnhoffonds. Frau Schwarzenberg von der Kita Hopfgartenstraße 9 stellte den Projektantrag für ein gemeinsames Wohnhoffest der Kitas 2024 vor. Unter der Überschrift “Wir sind hier – kommt spielen!” soll das Fest am 8.8.2024 ab 15 Uhr zu verschiedenen Mal-, Sport- und Klangspielen sowie Spielen aus der Kinderzeit der Eltern an den Standorten der vier teilnehmenden Kitas Biopolis, Tabaluga, Hopfgartenstraße 9 und Sonnenblumenhaus einladen und zwischen 17 Uhr und 17.30 Uhr mit einem gemeinsamen Abschluss auf der Wiese am Spielplatz Pfotenhauerstraße enden. Auch aus dem Wohnhofbeirat soll ein Infostand vertreten sein. Bereits in den vergangenen beiden Jahren wurden Hoffeste mit Unterstützung aus dem Wohnhoffonds erfolgreich durchgeführt.

Eindruck vom Hoffest der Kitas 2022 (Foto: Annett Hartmann)

Da der Antrag erst kurz vor der Sitzung eingegangen war, erfolgt die Beschlussfassung bis 21.6. im Rahmen eines Umlaufverfahrens, um auch den zur Sitzung nicht anwesenden Beiratsmitgliedern noch die Möglichkeit zur Abstimmung einzuräumen. Im Falle einer Zustimmung verbleiben von den insgesamt für 2024 verfügbaren 3.000 EUR noch knapp 1.500 EUR im Wohnhoffonds, über deren Verwendung letztmalig im Rahmen der Beiratssitzung am 17.9.2024 beraten werden kann. Projektanträge hierfür müssen bis Ende August 2024 beim Quartiersmanagement eingehen.

Im Tagesordnungspunkt 3 berichteten Frau Schwarzenberg von der Kita Hopfgartenstraße 9 und Herr Kunert von weiteren Ergebnissen von bislang zwei Abstimmungstreffen, in denen sich die Kitas im Wohnhof gemeinsam mit dem Sprecher des Wohnhofbeirats sowie dem Quartiersmanagement über Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgetauscht haben. Im Ergebnis soll nicht nur der bereits in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich durchgeführte Martinsumzug auch 2024 am 11.11. wieder öffentlich stattfinden. Auch wird aktuell geprüft, ob an den Kitas die lange gewünschten Suche-Biete-Tafeln angebracht, die umweltpädagogischen Angebote für Kinder im Hinblick etwa auf die Sensibilisierung für eine korrekte Mülltrennung intensiviert und Angebote zum gemeinsamen Singen geschaffen werden können. Zudem wollen die Kitas dazu beitragen, die Informationen über Wohnhofbeirat und Wohnhoffonds an die Familien weiterzuleiten.

Im vierten Tagesordnungspunkt stellte die Schulleiterin Frau Dressel-Zagatowski die 101. Oberschule “Johannes Gutenberg” vor. An der Schule werden 360 Schüler*innen aus mehr als 40 Nationalitäten unterrichtet, die hier ihren Realschulabschluss machen. Obwohl die Schüler*innen rund 25 verschiedene Muttersprachen sprechen und teilweise nur kurze Zeit in Deutschland zur Schule gehen, erreichen sie sowohl in Deutsch als auch in Englisch gute Ergebnisse.

Aktuell leben 77 der insgesamt 360 Schüler*innen der Schule mit ihren Familien im Wohnhof Hopfgartenstraße, weshalb auch zum Wohnhofprojekt vielfältige Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit bestehen. Bereits im Rahmen des Plattengeburtstags im letzten Jahr hat sich eine Projektgruppe mit dem Thema Mülltrennung auseinandergesetzt und zusammen mit “Johannplasto” aus dem recycelten Plastik Lineale oder Knöpfe gefertigt. Außerdem wurden auf den Gängen große Müllsortierer aufgestellt und so eine relativ saubere Schule geschaffen. Diese Sensiblisierungserfolge würde die Schule gern auch mit den Familien teilen. Denkbar sind Projektwochen, Müllsammelaktionen, Recycling- und Upcyclingprojekte, Plakataktionen oder Workshops mit den Eltern. Sie verweist auch auf ein regelmäßiges Zuckerfest an der Schule, das auch mal im Wohnhof stattfinden könne, sowie auf das traditionell zu Schuljahresbeginn stattfindende interkulturelle Picknick, das in diesem Jahr zeitgleich zum geplanten Wohnhoffest der Kitas am 8.8. von 14 bis 17 Uhr stattfinden wird.

Die Vorschläge stießen im Wohnhofbeirat auf positive Resonanz und sollen in den nächsten Sitzungen weiter konkretisiert werden. Konkret angedacht ist bereits die Übergabe der nächsten im Rahmen des Wohnhoffondsprojektes “Fahrradreparatur für Hilfsbedürftige” von Herrn Poddubny aufbereiteten Fahrräder an die 101. Oberschule zur Unterstützung von Schüler*innen, die über kein eigenes Fahrrad verfügen.

Die nächsten Sitzungen des Wohnhofbeirats finden am 17.9. und 12.11.2024 statt. Die Sitzungsorte werden rechtzeitig auf der Sitzungsseite des Wohnhofbeirats sowie im Veranstaltungskalender auf johannstadt.de bekanntgegeben. Dort können auch alle Sitzungsunterlagen und Protokolle eingesehen werden.

 

Ab heute: Notfallbetreuung für Eltern ausgeweitet

eingestellt am 24.03.2020 von Philine Schlick

Das Sächsische Staatsministerium für Staatsministerium für Kultus hat heute den Anspruch auf Notfallbetreuung in Kitas und Grundschulen erweitert. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufe tätig ist. Bei allen anderen Berufsgruppen müssen beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sein. Den Einrichtungsleitungen ist die Tätigkeit nach wie vor mittels schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren nachzuweisen. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.

Alle Dresdner Kindertageseinrichtungen wurden heute durch das Amt für Kindertagesbetreuung auf die ab heute (24. März 2020) gültige Regelung hingewiesen. Damit steht allen berechtigten Eltern mit In-Kraft-Treten der Neuregelung die Notfallbetreuung in den Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen sowie den Einrichtungen in freier Trägerschaft zur Verfügung.