Untere Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden informiert
Das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) regelt, was im Wald erlaubt ist und was nicht. Die Regelungen dienen dabei grundsätzlich dazu, den Wald zu erhalten und zu schützen. So darf beispielsweise jeder den Wald zum Zweck der Erholung betreten (§ 11 SächsWaldG). Rauchverbot im Wald gilt ganzjährig bei jeder Witterung weiterlesen