Kindertagesbetreuung: Ab 1. September 2024 gelten neue Beiträge

eingestellt am 02.07.2024 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Foto von Yan Krukau von Pexels

Ab dem 1. September 2024 gelten neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Dresdner Kitas und Horten sowie in der Kindertagespflege. Für Eltern mit Kindern in der Krippe und Kindertagespflege, im Kindergarten und im Regelhort sowie Förderhort steigen die Elternbeiträge zwischen 5,3 Prozent und 6,8 Prozent. Hintergrund hierfür sind die im vergangenen Jahr stark gestiegenen Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte. Die entsprechende Betriebskostenübersicht für das Jahr 2023 steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 25. Juni 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt

BetreuungsformElternbeitrag
neu
Elternbeitrag
bisher
Veränderung
in Euro
Veränderung
in Prozent
Krippe/Kindertagespflege,
Betreuungszeit 9 Stunden
242,86 Euro227,30 Euro15,56 Euro6,85
Kindergarten,
Betreuungszeit 9 Stunden
177,09 Euro166,01 Euro11,08 Euro6,67
Hort,
Betreuungszeit 6 Stunden
101,15 Euro96,00 Euro5,15 Euro5,37
Hort an Förderschulen,
Betreuungszeit 6 Stunden
101,15 Euro96,00 Euro5,15 Euro5,37
Vergleich der Elternbeiträge zum 1. September 2023 und zum 1. September 2024

Eine detaillierte Übersicht der neuen Elternbeiträge sowie über die Voraussetzungen für deren Übernahme oder Erlass werden online unter www.dresden.de/elternbeitraege bereitgestellt.
Entsprechend der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten des Vorjahres angepasst. Der vom Stadtrat beschlossene, sich jährlich reduzierende Bemessungssatz ist bei den neu festgesetzten Elternbeiträgen berücksichtigt.

Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflegestelle oder einen Hort an Förderschulen besuchen, erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags durch eine Staffelung für die einzelnen Zählkinder1. Dabei werden für das zweite Zählkind 60 Prozent der ungekürzten Elternbeiträge erhoben. Für Alleinerziehende erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags um 15 Prozent. Demnach zahlen Alleinerziehende für das erste Zählkind 85 Prozent statt 100 Prozent und für das zweite Zählkind 45 Prozent statt 60 Prozent des regulären Elternbeitrags. Ab dem dritten Zählkind werden grundsätzlich keine Elternbeiträge erhoben. Weiterhin können Eltern eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrags beantragen, wenn sie Sozialleistungen erhalten oder ihnen wegen ihres niedrigen Einkommens die Zahlung der Elternbeiträge nicht zugemutet werden kann.

Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle, Breitscheidstraße 78 e, Haus E, 2. Obergeschoss, im Amt für Kindertagesbetreuung. Die Sprechzeiten sind montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr bzw. 13 bis 17 Uhr.
Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch unter 0351-4885034 vereinbart werden oder online unter terminvergabe.dresden.de

Weitere Informationen:
www.dresden.de/elternbeitraege
www.dresden.de/amtsblatt

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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  1. Als Zählkind wurde in Deutschland bis einschließlich 2022 bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Wikipedia ↩︎

Nebenkosten unbezahlbar? Stadtverwaltung informiert über soziale Wohnhilfen

eingestellt am 26.09.2023 von Andrea Schubert (Stadtteilverein), Headerbild: Image by ri from Pixabay

Steigende Nebenkosten sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung und sie sorgen sich, wie sie ihre jährliche Nebenkostenabrechnung bezahlen können. Vermieter und Versorger legen gestiegene Heiz- und Energiekosten mit der jährlichen Abrechnung auf die Haushalte um. Nebenkosten unbezahlbar? Stadtverwaltung informiert über soziale Wohnhilfen weiterlesen

Konzeptwerkstatt Lebenslanges Lernen in Dresden

eingestellt am 10.08.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Neues Rathaus Dresden, Foto: Andrea Schubert

Seniorinnen und Senioren sind am 31. August herzlich willkommen – Bitte um Anmeldung bis 25. August

Am Donnerstag, 31. August 2023, 16 bis 18 Uhr, findet im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 2. Etage, Raum 129, die Konzeptwerkstatt „Lebenslanges Lernen in Dresden“ statt. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren der Stadt, Manuela Scharf, lädt Seniorinnen und Senioren herzlich ein, ihre Ideen und Anliegen einzubringen sowie konkrete Umsetzungsschritte anzuregen.
Einen Großteil unseres Wissens erwerben wir außerhalb von Klassenzimmern und Hörsälen, beispielsweise durch freiwilliges Engagement und die Verwirklichung von Interessen in Vereinen und anderen Organisationen oder auch durch Weiterbildung und aus täglichen Erfahrungen. All diese Gelegenheiten machen das Leben lebenswert, stiften gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzen wertvolle Impulse für Politik und Verwaltung.
Der Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet in diesem Jahr das Konzept „Lebenslanges Lernen“. Es soll die Dresdner Bildungslandschaft abbilden, um Lernorte nachhaltig zu fördern und zu stärken. Aktuell werden die erarbeiteten Leitziele in sechs Konzeptwerkstätten mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren der Landeshauptstadt Dresden diskutiert. Sie sind ein weiteres Angebot des direkten Austauschs zwischen Verwaltung und Mitwirkenden in der Dresdner Bildungslandschaft.
Wer an der Konzeptwerkstatt „Lebenslanges Lernen in Dresden“ teilnehmen möchte, meldet sich bitte bis zum Freitag, 25. August 2023, an unter
E-Mail: behindertenbeauftragte@dresden.de
Stichwort „Lebenslanges Lernen”
Unter dieser Adresse kann auch Unterstützungsbedarf beim Weg oder der Teilnahme an der Veranstaltung signalisiert werden. Am 28. August bekommen alle Angemeldeten eine Bestätigung der Teilnahme per Mail.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

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Stadtspitze komplett: Jan Pratzka beginnt als Wirtschaftsbürgermeister

eingestellt am 07.08.2023 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Neues Rathaus Dresden, Foto: Andrea Schubert

Am Dienstag, 1. August 2023, hat Jan Pratzka seinen Dienst als Beigeordneter für Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit in der Landeshauptstadt angetreten. Zum Geschäftsbereich des neuen Bürgermeisters gehören das Haupt- und Personalamt, der Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen, das Bürgeramt, das Brand- und Katastrophenschutzamt, die Wirtschaftsförderung sowie das Zentrale Vergabebüro. Außerdem sind die Stabsstellen Stadtforum, Digitalisierung und SAP im Verantwortungsbereich angesiedelt.

Jan Pratzka: „Ich freue mich auf die neuen herausfordernden Aufgaben, bei denen ich meine Erfahrungen einbringen kann. Der Geschäftsbereich umfasst wichtige Zukunftsthemen für unsere Stadt. Eine bürgernahe und digitale Verwaltung, die Lösungen findet und Dinge ermöglicht, sind Ziele, für die ich gern arbeite. Ich habe Freude daran, für meine Heimatstadt Dresden die Zukunft zu gestalten. Dabei ist mir eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Landeshauptstadt, in unserer Stadtgesellschaft und mit vielen Partnern wichtig.“

Jan Pratzka, 1972 in Dresden geboren, ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Der 51-jährige Jurist war seit 2019 Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dresden. Zuvor führte er acht Jahre lang die Geschäfte des Jobcenters Dresden. In der Stadtpolitik der Landeshauptstadt Dresden engagierte sich Pratzka seit 2015 ehrenamtlich als Mitglied im Jugendhilfeausschuss und seit 2019 im Stadtbezirksbeirat Klotzsche.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

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