Corona-Krise: Anträge für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler ab sofort online

eingestellt am 24.03.2020 von Philine Schlick

Die Landeshauptstadt Dresden hat eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eingerichtet, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben oder zukünftig erleiden werden. Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt. Vorbehaltlich der Stadtratszustimmung am Donnerstag, 26. März 2020, wird sie als Zuschuss in Form einer Pauschale von 1.000 Euro gewährt.

„Mit der Soforthilfe möchten wir ein Signal der Unterstützung und Solidarität senden: Die Stadt braucht Sie und wir stehen an Ihrer Seite“, so Oberbürgermeister Dirk Hilbert.

Die Soforthilfe muss im Vergleich zu anderen bisher verfügbaren Hilfsangeboten von Bund und Land nicht zurückgezahlt werden, sondern soll kurzfristig zur Liquidität der Betroffenen beitragen.

„Das wird so unbürokratisch wie möglich geschehen“, verspricht Dr. Robert Franke. Als Amtsleiter der Wirtschaftsförderung ist er verantwortlich für die schnelle Auszahlung der Hilfen. Antragsberechtigt sind haupterwerbliche Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. Euro Umsatz) mit Sitz in Dresden. „Zwei parallele Teams stehen bereit, die Anträge zu bearbeiten. Damit soll gewährleistet, bereits ab Mitte nächster Woche die ersten Hilfen an die Betroffenen zu überweisen“, so Franke.

Alle Informationen zum Antragsverfahren und die Antragsunterlagen der „Soforthilfe Corona-Pandemie“ erhalten Sie unter www.dresden.de/wirtschaftsservice.

Hinweis der Redaktion: Der im Rahmen des Projektes „Online-Stadtteilmagazin“ erschienene Beitrag wurde nicht von der Landeshauptstadt Dresden bzw. dem Quartiersmanagement erstellt und gibt auch nicht die Meinung der Landeshauptstadt Dresden oder des Quartiersmanagements wieder. Für den Inhalt des Beitrags ist der/die Autor*in verantwortlich.