Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft für Freitag, 9. Oktober 2020, zum Warnstreik an kommunalen Kitas und Horten in Dresden auf. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Auswirkungen der Streikaufruf auf die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen tatsächlich haben wird.
Eltern sollten am Freitag mit Beeinträchtigungen bei der Betreuung ihrer Kinder in kommunalen Kitas und Horten rechnen. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt Eltern vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten für den Tag zu organisieren. Verbindliche Aussagen über die Öffnung einzelner Kitas und Horte im Zeitraum des Streikes können leider erst am Streiktag getroffen werden.
Ab 6 Uhr morgens Übersicht über streikende Einrichtungen
Zum Abruf aktueller Informationen ist die städtische Internetpräsenz als Informationsportal eingerichtet. Am Streiktag wird auf dieser Internetseite beginnend ab 6 Uhr eine Übersicht derjenigen kommunalen Kindertageseinrichtungen veröffentlicht, die vom Streik konkret betroffen sind.
Zusätzlich wird der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen an diesem Tag eine telefonische Service-Hotline schalten. Unter der Telefonnummer 0351-4885111 erhalten Eltern am Streiktag ab 6 Uhr Auskunft, ob ihre Kita vom Streik betroffen sein wird.
Es steht keine Notbetreuung zur Verfügung. Eine Betreuung in anderen Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der coronabedingten Schutzmaßnahmen nicht möglich. Das heißt, Kinder können nur in der Einrichtung betreut werden, mit der sie einen Betreuungsvertrag haben. Dies insbesondere, weil Teams und Gruppen verschiedener Einrichtungen nicht vermischt werden sollen. Gleichwohl werden die Einrichtungen öffnen, wenn pädagogische Fachkräfte zum Dienst erscheinen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind.
Elternbeitrag wird zurück erstattet
Eine streikbedingte, ganztägige Nichtinanspruchnahme des Betreuungsplatzes führt gemäß der Elternbetragssatzung in Verbindung mit der Fördersatzung der Landeshauptstadt Dresden
zur Minderung des Elternbeitrages. Eines gesonderten Antrages bedarf es hierfür nicht. Die Rückerstattung beträgt ein Zwanzigstel (1/20) des monatlichen Elternbeitrages. Sie wird voraussichtlich mit der Beitragszahlung für den Monat Dezember verrechnet. Alle betroffenen Eltern erhalten über die Rückerstattung und Verrechnung einen gesonderten Bescheid. Die Beitragsstelle bittet von zwischenzeitlichen Nachfragen abzusehen.
Warnstreik am 9. Oktober
- Service-Hotline: 0351-4885111
- Infos auf der Seite der Stadt Dresden