2004 ist der Jahrgang, der rein statistisch als nächster in Frage kommt, wenn im Leben der heute Jugendlichen eine gewichtige Entscheidung zu treffen ist. Die Volljährigkeit rückt vorausschauend bereits jetzt ins Blickfenster der städtischen Verwaltung. Das heißt bezogen auf das aktuelle Jahresquartal 4/2020, dass relevante personenbezogene Daten aller gegenwärtig Sechzehnjährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft vom Städtischen Einwohner*innen-Meldeamt regulär an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden, um der Bundeswehr auf diesem Wege die Anwerbung potentieller Rekruten für den Freiwilligen Wehrdienst zu ermöglichen.
Freiwillige Entscheidung zum Dienst bei der Bundeswehr
Da seit Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 das Fortführen eines Freiwilligen Wehrdienstes im weiteren Bemühen der Bundeswehr liegt, sind die Meldebehörden mit § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldat*innengesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden.
Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten.
Befristung möglichen Widerspruchs
Alle, die jetzt mit ihren sweet 16 durchs Leben gehen, können sich bis Ende dieses Jahres Gedanken machen über eine Entscheidung, die mit Erreichen der Volljährigkeit auf sie zukommt: Dresdnerinnen und Dresdner, die 2004 geboren wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 der Übermittlung ihrer persönlichen Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.
Bis Ende März 2021 werden die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt, die im Jahr 2004 geboren sind. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.
Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2022 vollendet.
Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.
Für nach dem 1. Januar 2021 eingehende Anträge kann das Wirksamwerden des Widerspruchs nicht garantiert werden.
Weitere Informationen
Der Widerspruch für die bis Ende März 2021 stattfindende Datenübermittlung ist schriftlich möglich bei:
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden.
Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter www.dresden.de/buergerbueros befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren.