Bildungspaket vom Sozialamt – einfach online beantragen

eingestellt am 26.07.2023 von Andrea Schubert (Stadtteilverein), Headerbild: City-Light-Plakat „Bildungspaket“, Gestaltung: Volkmar Spiller, Büro für Gestaltung

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung erhalten, können ab sofort ihren Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe digital beim Sozialamt einreichen. Ausfüllen, Bestätigen, Versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause.

Der Online-Assistent auf www.dresden.de/bildungspaket spart Zeit und Wege zu Behörden. Für Familien, die Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, steht die Funktion derzeit noch nicht zur Verfügung.

Was beinhaltet das Bildungspaket und wie hoch ist die Förderung?

  • Mittagessen: Das Bildungspaket unterstützt Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort sowie Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen. Übernommen werden die tatsächlichen Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, auch in den Ferien. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (belegte Brötchen, Müsli-Riegel u. a.) sowie Getränke und Vesper werden nicht gefördert.
  • Nachhilfe/Lernförderung: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse für außerschulische Lernförderung, auch Nachhilfestunden genannt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung ihrer Lehrkraft an der allgemein- oder berufsbildenden Schule.
  • Mitmachen/Freizeitaktivitäten: Kinder und Jugendliche können ein Budget von pauschal 15 Euro pro Monat für gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten nutzen. Bis zu 180 Euro im Jahr sind möglich. Der Zuschuss kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Babyschwimmen, Fußballverein, Tanzclub oder Zirkusprojekt), Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikschule oder Zeichenkurs), angeleitete kulturelle Bildung (zum Beispiel Museumsprojekt) und Freizeiten (zum Beispiel Ferienlager oder Jugendweihefahrt).
  • Ausflüge und Fahrten: Erstattet werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit Kita, Hort und allgemein- sowie berufsbildender Schule.
  • Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler an allgemein-und berufsbildenden Schulen erhalten einen Zuschuss zur Schülerbeförderung, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind. In der Regel werden die Kosten für das sogenannte Bildungsticket im Umfang von 15 Euro pro Monat übernommen. Wird der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt, gibt es keinen Zuschuss.
  • Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen erhalten zweimal im Jahr eine Pauschale für persönlichen Schulbedarf: 116 Euro zum Schuljahresanfang, 58 Euro zum Halbjahr (Stand 2023). Das Geld ist für Schultasche und Sportsachen sowie für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial, wie zum Beispiel Füllfederhalter, Stifte, Zirkel, Hefte und Papier.

Wer hat Anspruch?
Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Wer Asylbewerberleistung erhält, kann ebenfalls einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind bzw. die Familie zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen bezieht, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können – beispielsweise, weil eine Klassenfahrt zu teuer ist.

Welche Behörden helfen?
Bei Bezug von Bürgergeld
Jobcenter Dresden
Telefon: (03 51) 475 17 30, E-Mail: Jobcenter-Dresden.BuT@jobcenter-ge.de

Bei Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag
Sozialamt, Abteilung Wohngeld/Bildung und Teilhabe/Dresden-Pass
Telefon: (03 51) 4 88 48 15
E-Mail: bildungspaket@dresden.de

Bei Bezug von Sozialhilfe
Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen
Telefon Sachgebiet Nord: (03 51) 4 88 55 21
Telefon Sachgebiet West/Mitte/Süd: (03 51) 4 88 57 11
Telefon Sachgebiet Ost: (03 51) 4 88 81 71
E-Mail: sozialleistungen@dresden.de

Bei Bezug von Asylbewerberleistung
Sozialamt, Abteilung Migration
Telefon: (03 51) 4 88 48 20
E-Mail: sozialleistungen-asyl@dresden.de

Alle Antragsformulare sowie weitere Informationen rund um das Bildungspaket sind im Internet unter www.dresden.de/bildungspaket zu finden.

Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden

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