Kindertagesbetreuung: Ab 1. September 2024 gelten neue Beiträge

eingestellt am 02.07.2024 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Foto von Yan Krukau von Pexels

Ab dem 1. September 2024 gelten neue Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Dresdner Kitas und Horten sowie in der Kindertagespflege. Für Eltern mit Kindern in der Krippe und Kindertagespflege, im Kindergarten und im Regelhort sowie Förderhort steigen die Elternbeiträge zwischen 5,3 Prozent und 6,8 Prozent. Hintergrund hierfür sind die im vergangenen Jahr stark gestiegenen Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte. Die entsprechende Betriebskostenübersicht für das Jahr 2023 steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 25. Juni 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt

BetreuungsformElternbeitrag
neu
Elternbeitrag
bisher
Veränderung
in Euro
Veränderung
in Prozent
Krippe/Kindertagespflege,
Betreuungszeit 9 Stunden
242,86 Euro227,30 Euro15,56 Euro6,85
Kindergarten,
Betreuungszeit 9 Stunden
177,09 Euro166,01 Euro11,08 Euro6,67
Hort,
Betreuungszeit 6 Stunden
101,15 Euro96,00 Euro5,15 Euro5,37
Hort an Förderschulen,
Betreuungszeit 6 Stunden
101,15 Euro96,00 Euro5,15 Euro5,37
Vergleich der Elternbeiträge zum 1. September 2023 und zum 1. September 2024

Eine detaillierte Übersicht der neuen Elternbeiträge sowie über die Voraussetzungen für deren Übernahme oder Erlass werden online unter www.dresden.de/elternbeitraege bereitgestellt.
Entsprechend der zum 1. September 2022 in Kraft getretenen Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten des Vorjahres angepasst. Der vom Stadtrat beschlossene, sich jährlich reduzierende Bemessungssatz ist bei den neu festgesetzten Elternbeiträgen berücksichtigt.

Für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflegestelle oder einen Hort an Förderschulen besuchen, erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags durch eine Staffelung für die einzelnen Zählkinder1. Dabei werden für das zweite Zählkind 60 Prozent der ungekürzten Elternbeiträge erhoben. Für Alleinerziehende erfolgt eine Absenkung des Elternbeitrags um 15 Prozent. Demnach zahlen Alleinerziehende für das erste Zählkind 85 Prozent statt 100 Prozent und für das zweite Zählkind 45 Prozent statt 60 Prozent des regulären Elternbeitrags. Ab dem dritten Zählkind werden grundsätzlich keine Elternbeiträge erhoben. Weiterhin können Eltern eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrags beantragen, wenn sie Sozialleistungen erhalten oder ihnen wegen ihres niedrigen Einkommens die Zahlung der Elternbeiträge nicht zugemutet werden kann.

Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle, Breitscheidstraße 78 e, Haus E, 2. Obergeschoss, im Amt für Kindertagesbetreuung. Die Sprechzeiten sind montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr bzw. 13 bis 17 Uhr.
Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch unter 0351-4885034 vereinbart werden oder online unter terminvergabe.dresden.de

Weitere Informationen:
www.dresden.de/elternbeitraege
www.dresden.de/amtsblatt

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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  1. Als Zählkind wurde in Deutschland bis einschließlich 2022 bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Wikipedia ↩︎

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