Neues Bewohnerparkgebiet rund um das Uniklinikum – Anwohner können ab 1. Oktober Bewohnerparkausweise beantragen

eingestellt am 09.09.2024 von Andrea Schubert (Stadtteilverein), Headerbild: Bewohnerparken Johannstadt: hier Gebiet Nr. 15, Foto: Andrea Schubert
Rund um das Universitätsklinikum Dresden entsteht ab 15. November 2024 ein neues Bewohnerparkgebiet1. Anwohnerinnen und Anwohner können ab Dienstag, 1. Oktober, Bewohnerparkausweise beantragen, bevorzugt online unter www.dresden.de/bewohnerparken.

Mit der Parkraumbewirtschaftung verbessern sich die Parkmöglichkeiten für Anwohner. Gleichzeitig soll damit der Parksuchverkehr im Gebiet verringert werden. Das Bewohnerparkgebiet wird von folgenden Straßen begrenzt: Käthe-Kollwitz-Ufer, Händelallee, Blasewitzer Straße und Fetscherstraße.

Das Gebiet wird zukünftig flächendeckend bewirtschaftet. An den Parkscheinautomaten ist eine Parkgebühr zu entrichten. Inhaber eines Bewohnerparkausweises sind in der Pfotenhauerstraße, Händelallee, Schubertstraße und Fiedlerstraße von der Gebührenpflicht befreit. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen. Im Straßenraum ist immer die vorhandene Beschilderung und Markierung bindend. Straßensperrungen oder mögliche Veränderungen der Verkehrsorganisation, z. B. durch Baumarbeiten, sind zu beachten.

Wichtige Hinweise vor Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Anwohner erhalten jeweils nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Halter von zwei Kraftfahrzeugen können einen Bewohnerparkausweis beantragen, in dem beide Kennzeichen eingetragen werden. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge jeweils in dem Bewohnerparkgebiet parken. Die Bewohnerparkregelung gilt nur für Anwohner, für die auf Privatgelände keine Stellplätze verfügbar sind. Bewohner von Neubauten erhalten keinen Bewohnerparkausweis. Inhabern eines Bewohnerparkausweises kann kein Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Beschäftigte, Freiberufler, Ärzte sowie Besucher und Kunden haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Antragsberechtigt sind Anwohner, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich nachweisen können. Sie müssen über einen gültigen Führerschein für Motorräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum/Nenndauerleistung über vier kW oder einen Pkw bis max. 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse verfügen. Sind die Bewohner und Bewohnerinnen nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist eine Bestätigung des Halters oder der Halterin über die dauerhafte private Nutzung des Fahrzeuges vorzulegen. Die Halterbestätigung für Privatfahrzeuge wird nur anerkannt, wenn diese von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Großeltern ausgestellt wird. Dazu sind geeignete Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse einzureichen und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters mitzubringen.

Bei persönlicher Vorsprache werden der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Falls erforderlich, sind weiterhin die ausgefüllten Formulare zur Carsharing-Belehrung bzw. die Halterbestätigung bei Firmen- oder Privatfahrzeug beizubringen. Diese sind auf www.dresden.de/bewohnerparken abrufbar. Bei nicht persönlicher Antragstellung ist eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.

Möglichkeiten der Beantragung des Bewohnerparkausweises
Den Bewohnerparkausweis stellt das Straßen- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehr, aus. Es empfiehlt sich, den Antrag über den Online-Assistenten auf www.dresden.de/bewohnerparken zu nutzen. Persönliche Vorsprachen sind in der Abteilung Straßenverkehr, Lingnerallee 3, 01069 Dresden, Südeingang, 2. Etage, Zimmer 5232, zu den Öffnungszeiten möglich: Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 17 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 17 Uhr. Rückfragen sind unter der Telefonnummer 0351-4884141 während der Öffnungszeiten möglich.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt für ein halbes Jahr 20 Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50 Euro.

Informationen unter www.dresden.de/bewohnerparken

 

1)   Das Bewohnerparkgebiet 22 tritt ab 15.11.2024 gemäß dem Stadtratsbeschluss zum Luftreinhalteplan 2017 für die Landeshauptstadt Dresden (V2379/18) in Verbindung mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus, Teil D: Handlungskonzept 2025 – flächenhafte Bewirtschaftung in Wohngebieten – in Kraft.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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