Zur Förderung des Engagements von Bürger*innen und lokalen Einrichtungen für eine nachhaltige Stadtteilentwicklung sowie der Zusammenarbeit und Selbstorganisation in der Johannstadt wurde der Stadtteilfonds eingerichtet. Geld beantragen kann, wer Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung hat und selbst umsetzen möchte. Über die Projektanträge entscheidet der Stadtteilbeirat Johannstadt. Die Zuwendungsbedingungen sind in der Richtlinie zum Stadtteilfonds (Download PDF) beschrieben und die Formulare können nachfolgend heruntergeladen werden.
Wichtige Fragen und Antworten zum Stadtteilfonds:
- Wer kann Anträge stellen?
- Was kann gefördert werden?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Wie kann ich einen Antrag stellen?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Was passiert nach der Einreichung des Antrags?
- Wo erhalte ich Beratung und Hilfestellung?
- Wo finde ich aktuelle Informationen zum Stadtteilfonds und Stadtteilbeirat?
- Gibt es Stadtteilfonds auch in anderen Stadtteilen?
- Unterlagen und Formulare zum Download
- Kontakt
1. Wer kann Anträge stellen?
Privatpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen, öffentliche Einrichtungen sowie freie Träger, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen und / oder gemeinnützig arbeiten, können Anträge stellen.
2. Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können kleinere, von lokalem Engagement getragene Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität sowie einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Johannstadt-Nord und Johannstadt-Süd. Dabei kann es sich sowohl um Projekte handeln, die Investitionen erfordern (z.B. die Verschönerung oder Zwischennutzung von Gebäuden und Freiflächen oder die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen im öffentlichen Raum bzw. von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement), als auch um nichtinvestive Maßnahmen (z.B. Feste, Kultur-, Freizeit- oder Bildungsangebote). Die zu fördernden Projekte müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres umsetz- und abrechenbar sein, im öffentlichen Interesse liegen, wirtschaftlich sein und durch lokale Akteure aus dem Fördergebiet umgesetzt oder mitgestaltet werden. Als Orientierung zu möglichen Projektideen können Ihnen die bisher geförderten Projekte dienen.
3. Wie hoch ist die Förderung?
Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stadtteilbeirat auf Basis der eingegangenen Anträge. Durch die den/die Antragstellende/n oder Dritte sind Eigenbeiträge in Höhe von mind. 10 % der Gesamtkosten einzubringen. Projekte mit einem höheren Anteil der Eigenbeiträge werden bevorzugt. Eigenbeiträge können in Form von Geldmitteln (Eigen-/Drittmittel) oder geldwerter Sach- und Personalleistungen (Eigen-/Drittleistungen) bestehen.
4. Wie kann ich einen Antrag stellen?
Antragsteller*innen füllen einen Projektantrag sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aus und reichen beides beim Stadtteilverein ein. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit sind dem Antrag bei der Anschaffung von Gegenständen bzw. der Herstellung von Anlagen ab einem Wert von 400 € brutto drei vergleichbare Kostenangebote beizufügen. Außerdem ist in diesen Fällen der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur Sicherstellung einer längerfristigen gemeinwesenorientierten Verwendung im Stadtteil und der Übernahme von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten erforderlich. Bei Bedarf unterstützt der Stadtteilverein gern bei der Entwicklung der Projektidee und dem Ausfüllen des Antrags.
5. Welche Fristen sind zu beachten?
Anträge können laufend beim Stadtteilverein gestellt werden. Förderentscheidungen sind jedoch in der Regel an die Termine der Beiratssitungen gebunden, die ca. viermal jährlich stattfinden. Sofern noch Mittel verfügbar sind, ruft der Stadtteilverein rechtzeitig vor diesen Sitzungen auf dieser Internetseite bzw. auf Facebook nochmals zur Projekteinreichung auf. Anträge sind in der Regel vier Wochen vor der Sitzung einzureichen, wobei Ausnahmen dieser Frist im Einzelfall möglich sind.
6. Was passiert nach der Einreichung des Antrags?
Der Stadtteilverein prüft die Förderfähigkeit der beantragten Projekte und legt diese dem Stadtteilbeirat zum Beschluss vor. Wird eine Förderung gewährt, erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Zuwendungsmitteilung. Wird eine Förderung nicht gewährt, werden dem/der Antragsteller*in die Gründe mitgeteilt und die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung gegeben.
7. Wo erhalte ich Beratung und Hilfestellung?
Der Stadtteilverein bietet telefonische Beratung und Hilfestellung bei der Projektentwicklung und dem Förderantrag an. Sie erreichen uns Mo.-Fr. zwischen 10.00 und 17.00 Uhr unter Tel. 0351-41881667 sowie per E-Mail an stadtteilfonds@johannstadt.de . Nach Vereinbarung können auch Termine direkt bei den Antragstellenden vor Ort stattfinden.
8. Wo finde ich aktuelle Informationen zum Stadtteilfonds und Stadtteilbeirat?
Aktuelle Informationen finden Sie im letzten Newsletter Stadtteilfonds und Stadtteilbeirat Johannstadt.
9. Gibt es Stadtteilfonds auch in anderen Dresdner Stadtteilen?
Im Rahmen von Zukunftsstadt Dresden 2030+ wurden mit Unterstützung der Stadtverwaltung und mit wissenschaftlicher Begleitung Stadtteilfonds und Stadtteilbeiräte für Dresden erstmals in Johannstadt und in Pieschen / Mickten erprobt. Die Ergebnisse des Modellprojektes wurden in einem Leitfaden (Download PDF) für andere Stadtteilvereine, Initiativen und Kommunen zusammengefasst. Neben der Verstetigung der aufgebauten Strukturen in den beiden Modellstadträumen wird nun eine Übertragung auf weitere Dresdner Stadtteile angestrebt.
10. Unterlagen und Formulare zum Download
>> Richtlinie zum Stadtteilfonds Johannstadt (Download PDF)
>> Fördergebiet Stadtteilfonds Johannstadt (Download PDF)
>> Leitfaden Nachhaltigkeit (Download PDF)
Formulare Projektantrag
>> Projektantrag (Download PDF ausfüllbar, NICHT im Browser ausfüllen, sondern herunterladen)
>> Detaillierter Kostenplan zum Projektantrag (Download XLSX)
Formulare Projektabrechnung
>> Verwendungsnachweis (Download PDF ausfüllbar, NICHT im Browser ausfüllen, sondern herunterladen)
>> Detaillierte Kostenübersicht zum Verwendungsnachweis (Download XLSX)
>> Nutzungsvereinbarung (Download DOCX)
Feedback
>> Feedbackbogen Stadtteilfonds & Stadtteilbeirat (Download PDF ausfüllbar)
11. Kontakt
Stadtteilverein Johannstadt e.V.
Projekt Stadtteilfonds Johannstadt
Torsten Görg
Pfotenhauerstraße 66
01307 Dresden
Telefon 0351 – 41 88 16 67
E-Mail stadtteilfonds@johannstadt.de
Beratung und Hilfestellung bei Projektentwicklung und Antragstellung/Abrechnung telefonisch oder nach Vereinbarung
Pfotenhauerstraße 66, Dresden, Sachsen, Deutschland