Lagerfeuer und Grillen in der Stadt

eingestellt am 08.07.2024 von Bertil Kalex (Stadtteilverein), Headerbild: Bild von Alexa auf Pixabay

Bratwurst vom Grill essen oder gemütlich um ein Lagerfeuer sitzen – für viele gehört das zum Sommer dazu. Wie und wo kann man grillen oder ein Lagerfeuer machen? Was darf man verbrennen? Was ist erlaubt – was ist verboten?

Damit der Grillabend an offiziellen Plätzen in Dresden gelingt, gibt es klare Regeln. Weitere Informationen zum Thema sowie eine Karte der dreizehn Grillplätze und fünf Lagerfeuerstellen sind zu finden unter www.dresden.de/lagerfeuer-grillen

Grillen in der Stadt

Grillplätze sind kostenlos und dürfen ohne Anmeldung genutzt werden. In der Altstadt gibt es sie am Elbufer Albertbrücke, am Volksfestgelände Marienbrücke, im Open-Air-Gelände Ostragehege und am Sternplatz. In der Neustadt kann am Alaunplatz, am Elbufer Albertbrücke, am Elbufer Marienbrücke und unterhalb des Rosengartens sowie an der Saloppe gegrillt werden. In Reick kann man in der Grünanlage am Rudolf-Bergander-Ring grillen und in Löbtau an der Eichendorffstraße/Columbusstraße. In Dresden-Plauen lädt ein Grillplatz am Beachvolleyballfeld Nöthnitzer Straße ein.

Lagerfeuer an der Elbe mit Genehmigung

An fünf Stellen am Dresdner Elbufer ist es gestattet Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen. Die Stellen sind durch Feldsteine mit Schild gekennzeichnet. Allerdings geht das nur mit Genehmigung. Orte: Elbufer Johannstadt, Unterhalb der Eisenberger Straße (Pieschen), Unterhalb des Körnerweges an der Drachenschänke (Neustadt), in Hosterwitz, an der ehemaligen Fähr-Anlegestelle Laubegaster Straße (Loschwitz) und unterhalb des Wiesenweges an der Trillemündung (Loschwitz)
Die Genehmigungen für die Nutzung der Lagerfeuerstellen werden ausschließlich elektronisch über das Online-System der Landeshauptstadt Dresden erteilt. Die Nutzung der Lagerfeuerstellen, ob fürs Grillen oder Lagerfeuermachen, bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes. Die Gebühr beträgt zehn Euro und ist in elektronischer Form (PayPal, Giropay oder Kreditkarte) zu entrichten. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr nach dem Bezahlvorgang ist nicht möglich. Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) bis zum Vortag des gewünschten Termins möglich. Weitere Informationen und die Standorte der Feuerstellen finden Interessierte unter www.dresden.de/lagerfeuer

Durch Klicken auf „Lagerfeuer anmelden“ kann eine freie Feuerstelle online kostenpflichtig reserviert werden. Die Genehmigung wird automatisch erstellt und per E-Mail zugesandt.
Die Genehmigung des Umweltamtes zur Nutzung der Lagerfeuerstellen beinhaltet nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen oder zum Aufstellen von Zelten, Pavillons, Wohnwagen usw.
Das Umweltamt beantwortet weitere Fragen zu Lagerfeuerstellen an der Elbe unter Telefon 0351-4886271 oder E-Mail umweltamt@dresden.de

Was ist beim Lagerfeuer und beim Grillen zu beachten?

Grillen und offenes Feuer sind nur auf den offiziellen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen der Landeshauptstadt erlaubt. Auf Privatgrundstücken (außerhalb von Schutzgebieten) darf gegrillt und offene Feuer entzündet werden, solange handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwendet, keine Abfälle verbrannt und die Nachbarn nicht gestört werden.
Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten. Als Brennmaterial dürfen naturbelassenes stückiges Holz oder Grillholzkohle bzw. Grillholzkohlebriketts verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, von Gehölzschnitt oder sonstigen Gartenabfällen ist verboten.
Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.
An der Elbe gelten die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze ist verboten.
Die Elbwiesen werden zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt und dürfen während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Details erläutert die Polizeiverordnung Dresden (§ 14).

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

In eigener Sache: Dieser Artikel wurde verfasst/redaktionell bearbeitet durch die ehrenamtliche Stadtteilredaktion von johannstadt.de. Sie haben auch Lust über die Johannstadt zu schreiben, Beiträge zu lektorieren oder die Redaktion organisatorisch zu unterstützen? Dann melden Sie sich unter redaktion@johannstadt.de.

Unterstützen können Sie unsere Arbeit auch mit Ihrer Spende!

IBAN: DE65 4306 0967 1215 9641 00, GLS-Bank Bochum oder über johannstadt.de.

Добавить комментарий

Ваш адрес email не будет опубликован. Обязательные поля помечены *