Für Eltern, die eine Kindertagesbetreuung für ihren Nachwuchs suchen, bieten sowohl die städtische Internetseite www.dresden.de/kita als auch das neu aufgelegte städtische Faltblatt „Kindertagesbetreuung – Elterninformation über Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege“ Übersichtsinformationen an.
Читать далее Wie finden Eltern den passenden Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs?Метка: Betreuung
Jugendamt sucht Pflegeeltern
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden sucht Pflegeeltern, die für unbestimmte Zeit ein Kind bei sich aufnehmen möchten. Am Mittwoch, 16. August 2023, 19 Uhr, können sich Interessierte hierzu im Stadtbezirksamt Loschwitz, Grundstraße 3, informieren.
In Frage kommen Menschen unterschiedlichen Alters, die sich vorstellen können, einem Kind ein Zuhause zu bieten. Derzeit ist das Jugendamt auf der Suche nach Pflegefamilien für zehn Kinder. Das Amt bevorzugt und prüft eine Unterbringung der Kinder in Familien vor der Betreuung in einem Wohnheim. In Dresden kümmern sich aktuell 330 Pflegefamilien um 394 Pflegekinder.
Zukünftige Pflegeeltern sollten vor allem Liebe, Verständnis, Geduld und Zeit mitbringen. Kinder erfahren einen großen Einschnitt in ihrem Leben, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern bleiben können. Möglich Gründe hierfür sind Überforderung, Krankheit, Suchtprobleme oder Gewalt in der Familie. Langfristiges Ziel ist es, Kindern die Rückkehr in ihre Familien zu ermöglichen. Deshalb ist die Aufgeschlossenheit zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern von besonderer Wichtigkeit.
Alle Pflegeeltern erhalten eine zehnwöchige Schulung. Diese wird von den Pflegeelternberatungen „Pflegekind in Dresden“ des Diakonischen Werkes – Stadtmission Dresden gGmbH und „Wegen Uns“ Dresdner Pflege- und Adoptivkinder e. V. durchgeführt. Die Seminare beinhalten Tipps für den Alltag, pädagogische Ratschläge oder auch rechtliche Hinweise und Hilfestellungen im Umgang mit den Herkunftseltern.
Eine Eignung der Pflegeeltern, ihre wirtschaftliche Situation und die Bereitschaft einem fremden Kind Zuneigung zu gewähren, wird während zwei Hausbesuchen geprüft und gemeinsam besprochen.
Weitere Informationen:
www.dresden.de/pflegeeltern
Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden
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Wer ist bereit, Kleinkinder zeitweise zu versorgen?
Das Jugendamt informiert Interessierte, die Säuglinge und Kleinkinder zeitweise versorgen möchten, über die Tätigkeit der familiären Bereitschaftsbetreuung. Der Informationsabend findet am Montag, 7. August 2023, 19 Uhr, im Kinder- und Jugendnotdienst, Rudolf-Bergander-Ring 43, statt.
Bei Gefährdungen des Kindeswohls oder Überforderung der Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder prüft das Jugendamt, ob diese zu ihrem eigenen Schutz in Obhut genommen werden müssen. Für betroffene Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter sucht das Jugendamt nach Familien, die ein liebevolles Zuhause auf Zeit bieten, bis die Kinder in ihre Familien zurückkehren können. Menschen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren, die als Bereitschaftspflegefamilie tätig sein möchten, sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern haben sowie erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld mitbringen.
In Vorbereitung auf die kommenden Aufgaben werden potenzielle Bereitschaftspflegefamilien durch sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamtes geschult. Diese stehen den Familien auch im gesamten Zeitraum der Bereitschaftsbetreuung zur Seite.
In diesem Jahr wurden bereits 36 Kinder in der familiären Bereitschaftsbetreuung untergebracht. Aktuell verfügt das Jugendamt über elf Plätze sowie fünf Notfallplätze. Für eine gemeinsame Unterbringung von Geschwisterkindern werden allerdings deutlich mehr Plätze benötigt.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Dresden
E-Mail: jugendamt-bereitschaftsbetreuung@dresden.de
Telefon: 0351-4888324
Weitere Informationen:
www.dresden.de/bereitschaftsbetreuung
Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden
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Warnstreik am Freitag in städtischen Kitas und Horten
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft für Freitag, 9. Oktober 2020, zum Warnstreik an kommunalen Kitas und Horten in Dresden auf. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Auswirkungen der Streikaufruf auf die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen tatsächlich haben wird.
Eltern sollten am Freitag mit Beeinträchtigungen bei der Betreuung ihrer Kinder in kommunalen Kitas und Horten rechnen. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt Eltern vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten für den Tag zu organisieren. Verbindliche Aussagen über die Öffnung einzelner Kitas und Horte im Zeitraum des Streikes können leider erst am Streiktag getroffen werden.
Ab 6 Uhr morgens Übersicht über streikende Einrichtungen
Zum Abruf aktueller Informationen ist die städtische Internetpräsenz als Informationsportal eingerichtet. Am Streiktag wird auf dieser Internetseite beginnend ab 6 Uhr eine Übersicht derjenigen kommunalen Kindertageseinrichtungen veröffentlicht, die vom Streik konkret betroffen sind.
Zusätzlich wird der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen an diesem Tag eine telefonische Service-Hotline schalten. Unter der Telefonnummer 0351-4885111 erhalten Eltern am Streiktag ab 6 Uhr Auskunft, ob ihre Kita vom Streik betroffen sein wird.
Es steht keine Notbetreuung zur Verfügung. Eine Betreuung in anderen Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der coronabedingten Schutzmaßnahmen nicht möglich. Das heißt, Kinder können nur in der Einrichtung betreut werden, mit der sie einen Betreuungsvertrag haben. Dies insbesondere, weil Teams und Gruppen verschiedener Einrichtungen nicht vermischt werden sollen. Gleichwohl werden die Einrichtungen öffnen, wenn pädagogische Fachkräfte zum Dienst erscheinen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind.
Elternbeitrag wird zurück erstattet
Eine streikbedingte, ganztägige Nichtinanspruchnahme des Betreuungsplatzes führt gemäß der Elternbetragssatzung in Verbindung mit der Fördersatzung der Landeshauptstadt Dresden
zur Minderung des Elternbeitrages. Eines gesonderten Antrages bedarf es hierfür nicht. Die Rückerstattung beträgt ein Zwanzigstel (1/20) des monatlichen Elternbeitrages. Sie wird voraussichtlich mit der Beitragszahlung für den Monat Dezember verrechnet. Alle betroffenen Eltern erhalten über die Rückerstattung und Verrechnung einen gesonderten Bescheid. Die Beitragsstelle bittet von zwischenzeitlichen Nachfragen abzusehen.
Warnstreik am 9. Oktober
- Service-Hotline: 0351-4885111
- Infos auf der Seite der Stadt Dresden