Im Zuge der Errichtung des Stadtteilhauses wird die historische Verbindung zwischen Pfeifferhannsstraße und Bundschuhstraße mit Städtebaufördermitteln neu gestaltet. Bis Anfang der 1970er Jahre verlief hier die Blumenstraße, die am Bönischplatz mit der Pfotenhauerstraße zusammentraf und so die charakteristische Dreiecksform des Platzes begründet. Heute endet die Blumenstraße östlich des 1973 errichteten Wohnblocks Pfeifferhannsstraße 10-20. Über die Verlängerung der ehemaligen Blumenstraße soll nun das neue Stadtteilhaus an die Bundschuhstraße und den Bönischplatz angebunden werden.
Gemäß der mit dem Stadtbezirksbeirat Altstadt abgestimmten Vorzugsvariante sind drei Bauabschnitte geplant: Die beiden äußeren Teilabschnitte werden als Ortsstraßen ausgebaut und dienen der Erschließung des Stadtteilhauses bzw. des Wohngebäudes Pfotenhauerstraße 5 sowie der Pflege der öffentlichen Grünfläche. Der mittlere Teilabschnitt wird ein reiner Geh- und Radweg. Das bereits am Bönischplatz umgesetzte Gestaltungsprinzip der nördlichen Baumreihe mit Einordnung von öffentlicher Beleuchtung und Fahrradbügeln wird aufgenommen.
Nachdem die Vorplanung bereits im Mai 2022 abgeschlossen wurde, soll die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis Januar 2025 erfolgen, um im September 2025 mit dem Bau beginnen zu können. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Juli 2026 geplant. Dann soll die Straße auch einen neuen Namen erhalten, für den am Tag der Städtebauförderung am 13.5.2023 und beim Bönischplatzfest am 17.6.2023 bereits Namensvorschläge aus der Bürgerschaft gesammelt wurden. Die Vorschläge wurden an das Stadtbezirksamt weitergegeben, das diese dem Stadtbezirksbeirat zur Entscheidung vorlegt, bevor der Stadtrat abschließend über die Namensgebung entscheidet.
Die Maßnahmen wurde auf mehreren Informationsveranstaltungen zum Fördergebiet der Öffentlichkeit vorgestellt, zuletzt am 11.6.2022 sowie am 4.11.2023.
- Projekttyp: Großprojekt
- Projektträger: Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt
- Gesamtkosten Planung und Umsetzung: 850.000 EUR
- Förderung: 297.500 EUR Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm “Sozialer Zusammenhalt”
- Beauftragtes Planungsbüro: noch offen
- Fördergebietsziele: (3) Attraktives und barrierefreies Wohnumfeld, (8) Beteiligung und Mitgestaltung
- Umsetzungszeitraum: Planungsleistungen 2023-01/2025, Vergabe Bauleistungen 02/2025-08-2025, Baudurchführung 09/2025-05/2026