Gründung des Stadtteilvereins Johannstadt

eingestellt am 06.07.2017 von Matthias Kunert (QM Johannstadt), zuletzt geändert am 02.11.2017

Im Ergebnis der Beratung des Quartiersbeirats Nördliche Johannstadt am 22.02.2017 hat das Quartiersmanagement Nördliche Johannstadt gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Kultur- und Sozial­ein­richtungen, Wohnungsunternehmen und BewohnerInnen die Gründung eines Stadtteilvereins für die Johannstadt vorbereitet. Die Gründungsversammlung findet am 24.8. um 18.00 Uhr in der JohannStadthalle statt. Nachfolgend haben wir einige zentrale Fragen und Antworten zum Stadtteilverein (Stand 11.08.2017) zusammengestellt, die bis zur Vereinsgründung kontinuierlich ergänzt und aktualisiert werden können. Anmerkungen und Hinweise diesbezüglich sind herzlich willkommen.

Warum gründen wir einen Stadtteilverein?

Zahlreiche Menschen engagieren sich bereits heute als Privatpersonen oder in Vereinen, Initiativen, Unternehmen und Netzwerken für die Verbesserung der Lebensqualität in der Johannstadt. Der Stadtteilverein Johannstadt will dieses Engagement bündeln und seinen weiteren Ausbau fördern. Er will darüber hinaus Begegnung, nachbarschaftliches Zusammenleben und Toleranz zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, religiöser und politischer Anschauung, eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bewohnergruppen und Geschlechter am gesellschaftlichen Leben, eine ökologische und klimafreundliche Stadtteilentwicklung sowie Kunst, Kultur, Sport und Heimatpflege fördern.

Was konkret soll der Stadtteilverein tun?

Der Stadtteilverein legt sein Arbeitsprogramm im Rahmen des o.g. Vereinszwecks selbständig fest. Dabei übernimmt er insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Organisation und Durchführung von Angeboten zur Beteiligung an der Stadtteilentwicklung,
  • Schaffung von Angeboten zur interkulturellen und generationsübergreifenden Begegnung, Verständigung und gegenseitigen Hilfeleistung im Stadtteil, z.B. Stadtteilfeste oder Ehrenamtsbörsen,
  • Umsetzung von Aktionen und Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil sowie
  • Zusammentragen und Publizieren stadtteilrelevanter Informationen.

Ziele und mögliche Aufgaben des Stadtteilvereins verdeutlicht die folgende Abbildung:

Ist für diese Aufgaben nicht das Quartiersmanagement zuständig?

Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ werden bislang tatsächlich viele dieser Aufgaben durch das von der Stadt beauftragte Quartiersmanagement übernommen. Sein „Zuständigkeitsbereich“ konzentriert sich aber auf das Soziale-Stadt-Förder­gebiet „Nördliche Johannstadt“. Zudem läuft das Förderprogramm „Soziale Stadt“ im Jahr 2022 aus. Mit dem Stadtteilverein sollen deshalb bereits heute Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Stadtteilarbeit auch über das Ende der Laufzeit des Förderprogramms hinaus fortgeführt und auf die gesamte Jo­hann­stadt erweitert werden kann. Hierfür strebt der Verein an, ehrenamtliches Engagement einzu­binden und in Abhängigkeit von seinen finanziellen Möglichkeiten mittelfristig auch einen haupt­amtlichen Stadtteilmanager zu beschäftigen. Bis zum Auslaufen der Förderperiode wird das Quar­tiers­­management den Stadt­teilverein beim Kompetenzaufbau und der Erschließung von Finanzierungsquellen unterstützen.

Wie wurde die Gründung des Stadtteilvereins vorbereitet?

Am 22.02.2017 hat der Quartiersbeirat Nördliche Johannstadt das Quartiersmanagement „Nördliche Johannstadt“ beauf­tragt, die Vereinsgründung vorzubereiten. In einem breiten Meinungsbildungsprozess wurde das Vorhaben seitdem u.a. im Netz­werk Johannstadt, in der Stadtteilrunde der Träger der Kinder- und Jugend­arbeit sowie im Fach­pla­nungs­gremium Seniorenarbeit und Altenhilfe vorgestellt. Es wurden verschie­dene Rechtsformen untersucht und Erfahrungen anderer Stadtteilvereine eingeholt. In einer Arbeits­gruppe aus VertreterInnen von Kultur- und Sozial­einrichtungen, Wohnungsunternehmen und Bewoh­nerInnen wurden ein erster Satzungsentwurf beraten sowie Vorschläge für die Mitglieds­bei­träge erarbeitet. Die Ergebnisse wurden im Quartiersbeirat am 22.06.2017 beraten. Der Satzungs­entwurf wurde zudem durch das Kulturbüro Dresden geprüft und vor dem Hintergrund der angestre­bten Anerkennung der Gemeinnützigkeit auch mit dem Finanzamt gemeinsam abgestimmt. Auf der Gründungsver­samm­lung am 24.8. ab 18.00 Uhr in der JohannStadthalle soll der Verein gegründet und ein erster Vor­stand gewählt werden.

Wie kann ich den Stadtteilverein unterstützen?

Welche Aktivitäten der Verein umsetzen kann, hängt nicht zuletzt vom Engagement der Bewohne­rInnen und Einrichtungen des Stadtteils ab. Als Mitglied im Stadtteilverein können BewohnerInnen, stadtteilinteressierte Menschen, Einrichtungen und Unternehmen einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in der Johannstadt leisten. Als aktives Mitglied können Sie Vereinsaktivi­täten im Rahmen des Satzungszwecks anregen und selbst oder in Arbeitsgruppen gemeinsam mit anderen umzusetzen. Zudem unterstützen Sie den Verein mit Ihrem Mitgliedsbeitrag. Als Fördermitglied oder Spender können Sie einen größeren finanziellen Beitrag zur Finanzierung der Stadtteilarbeit leisten. Wer die Vereinsentwicklung strategisch mitgestalten und Erfahrungen in der Vereinsführung ein­bringen oder ausbauen will, kann sich als Vorstandsmitglied zur Wahl stellen.

Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Er vertritt den Verein gerichtlich und außer­gerichtlich. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Vorbereitung, Einberufung und Lei­tung der Mitgliederversammlung, die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, die Aufstellung des Haushaltsplans, die Buchführung und die Erstellung des Jahresberichts, die Beschluss­fassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern sowie der Abschluss von Verträgen. Im Rah­men der finanziellen Möglichkeiten des Vereins hat der Vorstand auch die Möglichkeit, einzelne Tätig­keiten an Dritte auszulagern oder einen Geschäftsführer mit der laufenden Verwaltung des Vereins zu beauftragen.

Welche Verantwortung trägt der Vorstand?

Die Vorstandsmitglieder sind verantwortlich für die sorgfältige Vereinsführung. Es obliegt ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Steuer­erklä­rungen rechtzeitig abgegeben und Steuerschulden beglichen werden, Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig bezahlt werden, Spendenbescheinigungen korrekt ausgestellt oder Fördermittel entspre­chend ihrer Zweckbindung verwendet werden. Auch die Verkehrssicherungspflicht bei Veranstal­tungen fällt in die Verantwortung des Vorstands, d.h. er muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Teilnehmenden vor Schaden zu bewahren. Im Innenverhältnis ist der Vorstand verpflichtet, die Vereinsaktivitäten an den Satzungszielen auszurichten und Schaden vom Verein abzuwenden. Vorstände sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein und die erforderlichen Fähigkeiten oder Erfahrungen mitbringen. Sind Vorstände unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 31a BGB). Um die Haftungsrisiken zu begrenzen, wird der Abschluss einer Vereinshaftpflicht-, Vermögens- und Vertrauensschadenversicherung empfohlen.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder beschließt die Gründungsver­samm­lung. Der Beschlussvorschlag der Arbeitsgruppe sieht folgende Mitgliedsbeiträge vor:

  • Natürliche Personen Normalbeitrag: 24 EUR (= 2 EUR Monatsbeitrag)
  • Ermäßigter Beitrag (Inhaber Dresden Pass): 12 EUR (= 1 EUR Monatsbeitrag)
  • Gemeinnützige Organisationen: 60 EUR (= 5 EUR Monatsbeitrag)
  • Unternehmen, sonstige Organisationen nach Beschäftigtenzahl:
    • bis 9 Beschäftigte: 120 EUR (= 10 EUR Monatsbeitrag)
    • 10-49 Beschäftigte: 240 EUR (= 20 EUR Monatsbeitrag)
    • > 50 Beschäftigte: 360 EUR (= 30 EUR Monatsbeitrag)

Freiwillige höhere Beiträge zur Finanzierung der Vereinsarbeit sind möglich. Die Höhe des Förderbeitrags wird vom Fördermitglied selbst bestimmt.

Weitere Informationen:

>> Satzungsentwurf Stadtteilverein Johannstadt vom 17.08.2017 (Download PDF)

Weitere Auskünfte erteilt das
Quartiersmanagement Nördliche Johannstadt
Elisenstraße 35 (im Obergeschoss des Johannstädter Kulturtreffs)
Tel.: 0351-21961804
info@qm-johannstadt.de

Bürgersprechstunden jeden Montag, 15-18 Uhr, Donnerstag, 9-12 Uhr
und nach Vereinbarung