Das Amt für Kultur und Denkmalschutz schreibt acht Stipendien für freiberuflich tätige Kunstschaffende ab Jahrgang 1966 aus und fördert künstlerische Arbeit im Stadtraum Dresden in den Sparten bildende Kunst und Literatur mit Arbeitsstipendien in Höhe von je 1.250 Euro.
Auch in der Johannstadt haben alteingesessene Künstler und Künstlerinnen mit Wurzeln in der Landeshauptstadt ihren Wohnsitz oder aber Atelierräume, in denen ihre Werke entstehen. Manchmal ist es eine künstlerische Handschrift, eine bestimmte Formsprache oder ein farbliches Kolorit, das für Wiedererkennen sorgt und mit dem Schaffen eines künstlerisch tätigen Menschen in Verbindung bringt. Künstlerische Werke vermitteln auf jeweilige besondere Art Botschaften, Gedankenwelten, Gefühle, die auf einzigartige Weise Menschen miteinander verbinden ohne dass sie sich begegnen.
Das ausgeschriebene Arbeitstipendium richtet sich an solche kreativ schaffenden Menschen, die mit ihrem Tun in der vergangenen Zeit kaum oder wenig an die Öffentlichkeit treten konnten. Es ist ein Signal, künstlerischem Wirken wieder den Raum zu weiten – denn Kunstwerke nähren den Menschen.
Generation 55 plus
Gefördert werden Projektvorhaben zur Weiterentwicklung der eigenen künstlerischen Arbeit und die Fertigstellung künstlerischer Arbeiten unter den aktuellen Krisenbedingungen.
Bewerbungen sind bis Dienstag, 2. November 2021 möglich.
Einzureichen sind neben einer Projekt- bzw. Vorhabenskizze, ein tabellarischer Lebenslauf und ein Nachweis der haupterwerblich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit. Fördervoraussetzung ist die haupterwerbstätige künstlerische Arbeit.
Bewerben können sich freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler sowie Autorinnen und Autoren mit Hauptwohnsitz Dresden, die mindestens 55 Jahre alt sind und deren künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wurde bzw. wird. Voraussetzung für die Bewerbung ist der Nachweis der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, in einem entsprechenden Berufsverband oder durch eine eidesstattliche Erklärung.
Eher unter dem Radar der Öffentlichkeit
Dr. David Klein, Leiter des Amtes für Kultur und Denkmalschutz bewirbt das Projekt für Dresdner Kunstschaffende: „Wir wollten mit diesen Arbeitsstipendien eine Zielgruppe besonders in den Fokus nehmen, die eher unter dem Radar der Öffentlichkeit arbeitet – die Generation 55 plus. Oftmals sind diese Künstlerinnen und Künstler von Ausschreibungen und Stipendien allein durch ihr Alter ausgeschlossen. Eine nachhaltige Kulturförderung kann nicht ausschließlich den Fokus auf die Förderung von jungen Talenten legen, sondern sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen.“
Das Stipendienprogramm wird in Kooperation mit der Hanna-Johannes-Arras-Stiftung vergeben. Die Stiftung mit Sitz in Stuttgart fördert in Dresden Kunst und Kultur der Sparten Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur und Baukunst.
Stefan Arras, Vorstand der Hanna-Johannes-Arras-Stiftung erklärt zur Förderung des Dresdner Vorhabens: „Eine öffentliche Darstellung ihres Schaffens war für viele Künstler in Zeiten der Pandemie nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht möglich. Die künstlerische Arbeit wurde eingegrenzt, was manchen Künstler schwer belastet und teilweise auch in eine prekäre Lage geführt hat. Wir als Kunst-Stiftung wollen uns der Betroffenen annehmen und ihnen den Weg zurück zur Normalität erleichtern. Dazu beteiligen wir uns gerne an dem vom Kulturamt der Stadt Dresden aufgelegten Stipendienprogramm.“
Der formlose Antrag (nicht handschriftlich) ist zu senden an:
Amt für Kultur und Denkmalschutz, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.
Unterstützung bei der Antragstellung bietet der Künstlerbund Dresden e. V. per E-Mail: berufsverband@kuenstlerbund-dresden.de und Telefon: 0351-8015516.